Für eScooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis max. 25 km/h oder 600 Watt Motorleistung gilt in Österreich die Fahrradverordnung, d.h. der eScooter muss folgende Parameter erfüllen, damit er zulassungsfrei, ab 12 Jahren und ohne Führerschein z.B. auf Radwegen gefahren werden darf:
+ zwei von einander unabhängige Bremsen
++ Rückstrahler nach Vorne (weiß) und Hinten (rot): diese dürfen auch in den Scheinwerfer oder das Rücklicht integriert sein 🙂
+++ seitliche Rückstrahler (gelb) oder reflektierenden Reifen (weiß oder gelb);
++ Glocke, Hupe oder ähnliches
Für mehr Infos siehe folgende Links/Ausführungen:
Ein Gedanke zu „Elektro Scooter in Österreich brauchen keine Zulassung >>>“
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